Die Freisprüche für die Nationalbank-Töchter OeBS (Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruckerei) und für die Münze Österreich AG im OeBS-Schmiergeldprozess bleiben rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof hat gegen den Staatsanwalt entschieden, der die Frist für Rechtsmittel versäumt hatte, berichtet "Der Standard" am Montag.
Der Staatsanwalt hatte beim OGH einen Antrag auf Wiedereinsetzung eingebracht, weil er die Frist für die Nichtigkeitsbeschwerde versäumt hatte und die Freisprüche deshalb rechtskräftig geworden waren. Der OeBS-Strafprozess endete Anfang Oktober in erster Instanz mit sieben Schuld- und zwei Freisprüchen.
OeBS und Münze Österreich waren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mitangeklagt, wurden aber nicht verurteilt. Staatsanwalt Volkert Sackmann legte gegen die beiden Freisprüche und gegen vier Verurteilungen fristgerecht innerhalb von drei Tagen Nichtigkeitsbeschwerde bzw. Berufung ein, nicht jedoch gegen die Freisprüche von OeBS und Münze.
(Quelle: salzburg24)
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