Bereits nach der Tiroler Landtagswahl im Frühjahr hatten die Grünen den Fraktionsstatus im Bundesrat verloren. Im Nationalrat sind sie seit dem Debakel bei der Wahl im vergangenen Oktober nicht mehr vertreten. Mit der konstituierenden Sitzung des Salzburger Landtags nach der dortigen Wahl ist nun auch das Anfragerecht im Bundesrat weg, denn dafür braucht es drei Mitglieder. Zwar hilft teilweise die SPÖ aus, doch man würde sich gerne das "mühsame Unterschriften-Betteln" ersparen, so die Grünen.
Grüne stellen zahlreiche Anfragen
Dafür bräuchte es aber eine Änderung der Bundesrats-Geschäftsordnung. Derzeit seien die Mitglieder des Bundesrats benachteiligt, so die grüne Kritik: Es brauche drei von 62 Abgeordneten für eine Anfrage (das entspricht 4,8 Prozent der Mandatare), im Nationalrat fünf von 183 (und damit nur 2,7 Prozent). Obwohl zahlenmäßig dezimiert, streichen die Grünen ihren Fleiß bei der Nutzung dieses parlamentarischen Instruments hervor. Seit November 2017 (also nach der Nationalratswahl) haben sie nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte, nämlich 158 von gesamt knapp 300 Anfragen im Bundesrat losgeschickt.
(APA)
(Quelle: salzburg24)