Westenthaler war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März bestätigt, dass er zumindest vier Monate in Haft verbringen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann.
Gericht gewährt Westenthaler Haftaufschub
Anfang Mai wurde Westenthaler vom Wiener Landesgericht ein Strafaufschub gewährt. Diesen hatte er zur Regelung seines beruflichen Fortkommens beantragt. Um dies bewerkstelligen zu können, durfte er bis zum 20. August auf freiem Fuß bleiben.
(APA)
(Quelle: salzburg24)