Für Hartinger-Klein ist dieses Ergebnis "nicht nachvollziehbar", wie sie am Mittwoch vor dem Ministerrat sagte. Priorität der österreichischen Regierung sei es derzeit, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anzupassen. "Mehr Handlungsbedarf sehe ich im Moment nicht", so Hartinger-Klein.
Zusätzlich erläuterte Hartinger-Klein die Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz, die im Ministerrat beschlossen wird. Diese bringe Erleichterungen und Rechtssicherheit für Ärzte, Patienten und Angehörige, so die Ministerin. Bei der Patientenverfügung gehe es um Selbstbestimmung, welche Therapieformen und Behandlungen man im Falle einer schweren Erkrankung oder im Alter ablehnen kann.
Neu ist, dass die Laufzeit der Patientenverfügung acht statt bisher fünf Jahre beträgt, auch sieht die Novelle Vereinfachungen bei der Verlängerung vor. Zudem soll die Patientenverfügung künftig zentral in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden, damit sollen die Patientenverfügungen für Ärzte und Krankenhäuser einfach abrufbar werden.
In der Begutachtung ist die Novelle großteils auf positives Echo gestoßen, Kritik gab es lediglich an Details. Das Ministerium hat keine Änderungen mehr an dem Entwurf vorgenommen, sagte ein Sprecher auf Journalistenfragen. Der Beschluss im Parlament soll noch heuer erfolgen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)