Laut Anklage ließ sich der damals alkoholisierte Beschuldigte am 26. August 2017 nach einem Gaststättenbesuch im Bezirk Hallein von einer Taxifahrerin abholen. Die Frau gab als Zeugin an, dass der Mann erklärt habe, er müsse noch einen Hund aus einem Wagen holen.
Hund auf Parkplatz liegen gelassen
Sie habe beobachtet, wie er den Jagdterrier-Mischling am Halsband aus dem Kofferraum gezogen und dann auf den Boden fallen gelassen habe. Das nach Luft ringende Tier sei von der Schnauze bis zur Schulter mit Schaum bedeckt gewesen. Als sie den Polizei-Notruf gewählt habe, sei der Mann weggefahren.
Hündin vermisst: Salzburger beteuert Unschuld
Die Hündin namens Cindy ist seither nicht mehr aufgetaucht. Laut der Besitzerin, eine Bekannte des Beschuldigten, ist die Hündin seit 25. August verschwunden. Der Salzburger beteuerte seine Unschuld. Er sei am 26. August wegen der Hitze "den ganzen Tag daheim" gewesen. "Es gibt keinen Beweis, dass der Hund in der Obhut des Angeklagten war", betonte Verteidiger Franz Essl. Er kündigte an, das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung zu bekämpfen. Staatsanwalt Michael Schindlauer meldete Strafberufung an. Der Strafrahmen reichte bis zu zwei Jahren Haft.
Richter: "Zeugin hat sie eindeutig wiedererkannt"
Für Strafrichter Peter Egger gab es genug Beweise für die Tat. "Die Zeugin hat sie eindeutig wiedererkannt", sagte er nach dem Schuldspruch zum Angeklagten. "Ihr hat der Hund leidgetan. Das Auto parkte in der prallen Sonne, der Hund war massiven Qualen ausgesetzt." Der Beschuldigte habe die Zeugin auch noch an der Schulter gepackt, um sie an einer Anzeigenerstattung zu hindern.
Unbedingte Strafe aus Präventionsgründen
Aus spezial- und generalpräventiven Gründen habe er einen unbedingten Strafanteil ausgesprochen, erläuterte der Richter. "Wer alkoholisiert mit Menschen rücksichtslos umgeht, der geht auch mit Tieren rücksichtslos um, und umgekehrt." Er verwies dabei auf eine anhängige Vorstrafe des Angeklagten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Der Salzburger soll alkoholisiert eine Polizeisperre durchfahren haben, dabei seien Beamte verletzt worden. Wegen der Vorstrafe wurde die Probezeit für den bedingten Strafanteil auf fünf Jahre verlängert.
(APA)
(Quelle: salzburg24)