Veröffentlicht: 28. Juli 2015 10:15 Uhr
Der Verfassungsgerichtshof (VfgH) hat das Hypo-Sondergesetz aus 2014 - also den damit verfügten ersten Schuldenschnitt - zur Gänze aufgehoben. Eine "Reparaturfrist" gibt es nicht. Das Höchstgericht ortete einen Verstoß gegen das "Grundrecht auf Schutz des Eigentums".
Der Bund habe mit dem Haircut auf Nachranganleihen der früheren Hypo Alpe Adria (heute: Heta) Gläubiger unterschiedlich behandelt.
Nachranganleihen per Gesetz wertlos
Mit dem ersten Schuldenschnitt, der im August 2014 in Kraft trat, wurden über Nacht Hypo-Nachranganleihen trotz Kärntner Landeshaftung per Gesetz wertlos, damit ließ der Staat Nachranggläubiger mit rund 800 Mio. Euro bluten. Auch die ehemalige Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB wurde gezwungen, Geld in den Wind zu schreiben.
(APA)
Links zu diesem Artikel:
- Steßl verteidigt Schuldenschnitt
- Klage gegen Hypo-Gesetz
(Quelle: salzburg24)