Welt

Istanbul-Anschlag hat Auswirkung auf Österreich-Flugverkehr

Flüge von Turkish Airlines gestrichen
Veröffentlicht: 29. Juni 2016 09:59 Uhr
Nach dem Terroranschlag auf den Atatürk-Flughafen in Istanbul gibt es auch Auswirkungen auf die Flugverbindungen von und nach Österreich. Die Flüge der Turkish Airlines von Istanbul nach Wien mit Planankunft um 9.35 Uhr sowie von Wien nach Istanbul mit Planabflug um 10.35 Uhr sind gestrichen worden, teilte der Pressesprecher des Flughafens Wien, Peter Kleemann, am Mittwoch der APA mit.

Ob es noch weitere Auswirkungen gibt, steht vorerst nicht fest. Aktuell seien zehn Verbindungen geplant. Istanbul-Reisende sollten sich vor Reiseantritt bei ihrer Fluglinie über den Status des Fluges informieren. Der Status sei auch auf der Homepage des Flughafens Wien abrufbar, sagte Kleemann. Die nächste geplante Ankunft in Wien vom Atatürk-Flughafen Istanbul ist ein Flug der Onur Air mit Planankunft 12.55 Uhr.

Außenministerium: Partielle Reisewarnung für Türkei

Das Außenministerium in Österreich spricht für die Türkei eine partielle Reisewarnung aus und den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden zu folgen. Dringend empfohlen wird, stark frequentierte Plätze (wie Einkaufszentren, Konzerte, kulturelle, religiöse und sportliche Großveranstaltungen, religiöse Stätten und touristische Sehenswürdigkeiten) sowie Staats- und Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen möglichst zu meiden.

Was tun bei geplantem Urlaub in die Türkei?

Viele Österreicher, die ihren Sommerurlaub in die Türkei geplant haben, steht es frei ihren Urlaub zu stornieren. Einiges gilt es aber dabei zu beachten: Ein kostenloser Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung (ohne Stornogebühr) ist nur im Ausnahmefall möglich, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Türkei-Reisende sollten daher folgende Punkte beachten:

  • Ort und Zeit: Wesentlich ist, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und der Flughafen Istanbul angeflogen werden würde. Konsumenten, die in zwei Monaten nach Antalya oder in einen anderen türkischen Badeort fliegen wollen, können derzeit lediglich auf die Kulanz ihres Reiseveranstalters hoffen.
  • Kosten-Risiko-Rechnung: Niemand kann gezwungen werden, eine Reise anzutreten. Es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, gegen Gebühr zu stornieren. Je länger Reisende abwarten, wie sich die Lage entwickelt, desto höher wird die Stornogebühr. Passiert aber unmittelbar vor Reiseantritt direkt am Urlaubsort ein Anschlag, kann ein kostenloser Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter vermutlich argumentiert werden.

Das EVZ rät:

  • die derzeitige Lage mit dem Reiseveranstalter zu besprechen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
  • die aktuelle, seriöse Medienberichterstattung zu verfolgen und relevante Artikel abzuspeichern, um sie gegebenenfalls Ihrem Reiseveranstalter vorlegen zu können.

(SALZBURG24/APA)

(Quelle: salzburg24)

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