Der Fang umfasse 16 männliche und 14 weibliche Tiere mit einer durchschnittlichen Länge von etwa sechs Metern, erläuterte die Behörde. Es war die erste Waljagd seit dem Urteil des Internationalen Gerichtshof (IGH) im März. Damals hatte der IGH einer Klage Australiens stattgegeben und gegen Japan geurteilt, das für seinen Walfang seit jeher wissenschaftliche Gründe ins Treffen führt, dabei aber keinen Hehl daraus macht, dass das Fleisch der Tiere kommerziellen Zwecken dient. Der IGH urteilte, dass bei dem Antarktis-Programm "eher finanzielle Überlegungen als rein wissenschaftliche Kriterien" eine Rolle gespielt hätten.
Das IGH-Urteil betraf nur die Antarktis, nicht aber den Walfang im Nordwestpazifik und in japanischen Küstengewässern. Japan kündigte im Anschluss an, im Pazifik die Jagd auf die Meeressäuger fortzusetzen, wenn auch in geringerem Ausmaß. Der Internationalen Walfangkommission (IWC) will Tokio bis Herbst ein neues Forschungsprogramm vorlegen. Dabei sollen die im IGH-Urteil genannten Kriterien berücksichtigt werden. Laut Fischereiministerium wurde der Walfang in der Antarktis in der Saison 2014/2015 ausgesetzt.
Die IWC hatte 1986 den kommerziellen Walfang verboten. Japan setzte jedoch über das juristische Schlupfloch der wissenschaftlichen Erforschung die Jagd fort. Neben Japan bekennen sich auch Norwegen und Island zur Jagd auf die Meeressäuger. Anders als Japan betreiben sie ungeachtet des Moratoriums offen kommerziellen Walfang.
(Quelle: salzburg24)