Fünf oder sechs Milliarden Euro aufzunehmen, wäre für das Land laut seiner Finanzreferentin definitiv nicht möglich. "Das Land kann nur beitragen, was rechtlich zulässig und wirtschaftlich machbar ist", meinte Schaunig und verwies einmal mehr darauf, dass es eine gemeinsame Lösung mit dem Bund brauche. Auf welches konkrete Gesetz Schaunig ihre Feststellung, ein Milliardenkredit sei nicht möglich, stützt, sagte die Politikerin nicht - nur so viel: "Derartige Beschränkungen ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen."
Wie viel Kärnten letztendlich zahlen kann, werde derzeit erhoben. Schaunig: "Eine Vermögensaufstellung ist gerade im Entstehen. Das wird aber noch ein bisschen dauern. Es geht auch um die Frage, was überhaupt an Landesvermögen herangezogen werden kann." Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser seien einem Zugriff entzogen. Wenn es diese Vermögensaufstellung gibt, könne man sich Gedanken über die Bewertung dieses Vermögens machen, so Schaunig.
Die Republik Österreich garantiere nicht für Kärnten, also dessen Landeshaftungen, sondern nur für etwas mehr als eine Milliarde Euro Heta-Anleihen mit Bundeshaftung, betonte zuletzt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). "Möglicherweise" würde man Liquidität für die Abwicklung der landesbehafteten Schuldscheine zur Verfügung stellen, hatte er weiters gemeint.
Gestern urteilte der VfGH, als dieser den Hypo-Schuldenschnitt von 2014 aufhob, dass der Gesetzgeber Landeshaftungen nicht im Nachhinein für wertlos erklären kann.
Das südlichste Bundesland haftet noch für mehr als 10 Mrd. Euro bei der Hypo-Bad-Bank Heta.
(Quelle: salzburg24)