Veröffentlicht: 27. Oktober 2014 17:35 Uhr
Justizwachebeamte dürfen keiner Nebentätigkeit in einem der Prostitution gewidmeten Betrieb nachgehen. Diese Grundsatzentscheidung fällte die Disziplinarbehörde, nachdem eine Beamtin im westlichen Österreich aufgeflogen war, die nebenbei in einem Bordell für Sicherheit und Inkasso-Aufgaben zuständig war, wie der "Kurier" berichtet.
Die Frau hatte ihre Nebentätigkeit in einem "Lokal" zwar gemeldet, hatte aber nicht angegeben, dass es sich dabei um ein Bordell handelt. Die Beamtin muss eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsbezügen zahlen.
(Quelle: salzburg24)