Welt

Keine Nebenjobs in Bordellen für Justizwachebeamte

Einschänkung für Nebenjobs von Beamten
Veröffentlicht: 27. Oktober 2014 17:35 Uhr
Justizwachebeamte dürfen keiner Nebentätigkeit in einem der Prostitution gewidmeten Betrieb nachgehen. Diese Grundsatzentscheidung fällte die Disziplinarbehörde, nachdem eine Beamtin im westlichen Österreich aufgeflogen war, die nebenbei in einem Bordell für Sicherheit und Inkasso-Aufgaben zuständig war, wie der "Kurier" berichtet.

Die Frau hatte ihre Nebentätigkeit in einem "Lokal" zwar gemeldet, hatte aber nicht angegeben, dass es sich dabei um ein Bordell handelt. Die Beamtin muss eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsbezügen zahlen.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken