Wegen versuchten Mordes

Kind in Hundebox gesperrt: Prozess in Krems gestartet

Am Landesgericht Krems hat der Prozess um jene Mutter begonnen, die ihren damals zwölfjährigen Sohn misshandelt und wiederholt in eine Hundebox gesperrt haben soll. 
Veröffentlicht: 26. Februar 2024 11:33 Uhr
Im Fall um jenen mittlerweile 13-jährigen Buben, der von seiner Mutter misshandelt und wiederholt in eine Hundebox gesperrt worden sein soll, hat heute in Krems der Prozess gegen die 33-Jährige begonnen. Der Angeklagten droht lebenslange Haft.
SALZBURG24 (AG)

In der Causa um einen nunmehr 13-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, ist am Montag unter regem Medieninteresse ein dreitägiger Geschworenenprozess gestartet. Der 33-jährigen Hauptangeklagten wird u.a. versuchter Mord vorgeworfen, sie bekannte sich teilschuldig. Einer möglichen Komplizin (40) wird Bestimmung zur fortgesetzten Gewaltausübung angelastet, die Vorwürfe wurden bestritten.

Bub von Mutter wiederholt in Hundebox gesperrt

Die Mutter soll ihren Sohn von Anfang September bis November 2022 geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox (Abmessungen: 57 x 83 x 63 Zentimeter) eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. „Er bettelt um Essen und seine Mutter gibt ihm schlichtweg nichts“, schilderte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag.

Bub in NÖ in Hundebox gesperrt: Mutter psychisch krank

Jene 32-jährige Mutter, die in Niederösterreich ihren zwölfjährigen Sohn in eine Hundebox gesperrt und gequält haben soll, leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren …

Der damals Zwölfjährige soll von der Mutter außerdem mehrfach mit kaltem Wasser übergossen worden sein, danach soll sie für mehrere Stunden bei Minusgraden die Fenster der Wohnung geöffnet haben. Bei kaltem Wetter senkte sich die Körpertemperatur des unterernährten, bei einer Körpergröße von 1,70 Meter nur mehr rund 40 Kilo schweren Kindes auf 26,8 Grad ab. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung gerufen haben. Das Kind wurde in einem akut lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gebracht.

Mutter gesteht Gewalttaten zum Teil

Weitere Anklagepunkte in Bezug auf die Mutter des Buben sind Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie Freiheitsentziehung. Für die 33-Jährige wurde zudem seitens der Staatsanwaltschaft Krems so wie für die Zweitangeklagte die Unterbringung in einem forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Mutter bestreitet laut ihrer Verteidigerin Astrid Wagner den Vorwurf des versuchten Mordes, ist aber zu den beiden weiteren Anklagepunkten „grundsätzlich geständig“.

Die Mutter wurde im Herbst 2022 festgenommen, Anfang März 2023 klickten dann für die 40-jährige mögliche Komplizin die Handschellen. Die Waldviertlerin wird von der Staatsanwaltschaft zumindest als eine Art Taktgeberin angesehen. Sie stammt aus derselben Region wie die Erstangeklagte, ab 2019 entwickelte sich eine sehr enge „beziehungsartige Freundschaft“ zwischen den beiden Frauen, wie es die Vertreterin der Anklagebehörde bezeichnete.

Mitangeklagte soll „Gräueltaten“ angewiesen haben

Die Niederösterreicherin soll die 33-Jährige zunächst sozial isoliert und ihr immer wieder Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben bzw. die Hauptbeschuldigte in ihrem Verhalten bestärkt haben – persönlich, telefonisch und via Chat-Nachrichten. Über diverse Kommunikationswege dürfte reger Austausch geherrscht haben. „Die haben sich daran erfreut, dieses Kind zu quälen“, so die Staatsanwältin. Auch der Vorschlag, den Buben in die Hundebox zu sperren, soll von der 40-Jährigen gekommen sein. „Zwei Frauen haben ein Kind beinahe – Gott sei Dank nur beinahe – zu Tode gequält“, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde, die gleichzeitig auch von einem „unfassbaren Martyrium“ sowie von „Gräueltaten“ sprach.

Zugespitzt hat sich die Sache von 20. bis 22. November 2022, auf diesen Zeitraum bezieht sich auch der Vorwurf des versuchten Mordes. Mehrmals täglich soll die Mutter ihren damals zwölfjährigen Sohn mit kaltem Wasser übergossen und gleichzeitig über Stunden hinweg die Fenster der Wohnung geöffnet haben.

Trotz lebensbedrohlichen Zustands ihres Kindes habe die Mutter keine medizinische Versorgung veranlasst. Vielmehr habe sie wiederholt ihre 40-jährige Freundin angerufen, so der Vorwurf. Die Zweitangeklagte nahm daraufhin Kontakt mit einer Sozialarbeiterin auf und fuhr mit ihr gemeinsam zum Wohnort der Hauptbeschuldigten. An Ort und Stelle alarmierte die Mutter schließlich die Rettung – allerdings „erst über mehrmaliges Insistieren“ der Sozialarbeiterin, wie es heißt. Das Kind wurde in der Folge in ein Krankenhaus gebracht und auf der Intensivstation behandelt. Der Gesundheitszustand des Buben verbesserte sich später. „Psychisch werden ihn die Folgen aber noch jahrelang begleiten“, blickte der Opferanwalt voraus. Er forderte 150.000 Euro an Schmerzensgeld ein.

Angeklagte Mutter laut Gutachten zurechnungsfähig

Laut dem psychiatrischen Gutachten von Peter Hofmann waren die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Es besteht demnach aber eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Frauen in absehbarer Zeit erneut schwere Körperverletzungsdelikte begehen werden.

Wagner, die Verteidigerin der Erstangeklagten, gab zu Protokoll, dass ihre Mandantin nicht die medial so präsentierte „Horror-Mutter“ sei. Mit der Zweitangeklagten sei nach dem frühzeitigen Tod der Mutter der 33-Jährigen eine „bösartige Person“ in das Leben der „völlig unauffälligen“ Frau hinzugetreten. Sie sei in „den Sog eines bösen Menschen“ und in eine Hörigkeit geraten. Der Bezug zur Realität sei dabei völlig verloren gegangen.

Die Zweitangeklagte habe „gewusst, dass die Mutter völlig überfordert ist und ihr Kind völlig falsch erzieht“, räumte deren Anwalt Sascha Flatz ein. Seine Mandantin habe Kenntnis über einige der Handlungen gehabt, jedoch nicht gewusst, „dass das in dem Ausmaß passiert“. Die Ausführungen Wagners über die 40-Jährige bezeichnete Flatz als reine Verteidigungsstrategie. Es sei vielmehr die Erstangeklagte gewesen, die „alle manipuliert“ habe.

Mutter droht lebenslange Haftstrafe

Die Mutter könnte im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes bis zu lebenslange Haft ausfassen. Die Strafdrohung für die Mitangeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu zehn Jahre. Fortgesetzt werden soll das Verfahren am (morgigen) Dienstag, Urteile sind für Donnerstag geplant.

Medial laut wurde in der Causa mehrmals Behördenkritik. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe wurde betonte, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe nach Bekanntwerden des Falls ergeben habe, dass „alle Vorgaben eingehalten wurden“. Vom Land eingerichtet wurde eine sechsköpfige Expertengruppe, die im August 2023 ihre Arbeit aufnahm. Die unabhängige Kommission soll laut der niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) Rechtsvorschriften, Prozesse und Schnittstellen überprüfen sowie etwaige Verbesserungsvorschläge machen. Dabei befinde man sich aktuell in der „finalen Phase“, hieß es auf APA-Anfrage. Ein genauer Zeitpunkt für die Präsentation des Abschlussberichts stand aber noch nicht fest.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken