"Menschen mit Behinderungen, die unter anderem deshalb gezwungen sind öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie für ihre Arbeit in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur geringfügige Taschengeldzahlungen erhalten, soll nun auch noch die Familienbeihilfe gestrichen werden", kritisiert der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen Siegfried Suppan auf der Webeseite des Behindertenberatungszetrums Bizeps.
Familienbeihilfe gekürzt: Keine Ministeriumsorder
Warum die Gerichtserkenntnisse erst jetzt und ohne Vorankündigung exekutiert wurden, war vorerst nicht zu eruieren. Aus dem Ministerium habe es jedenfalls keine entsprechende Order gegeben, wurde versichert.
Kürzung für Behinderte träfe Tausende
Behindertenvertreter gehen davon aus, dass Tausende von der Kürzung betroffen sind und zwar nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Behinderte Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, bekommen auch im Erwachsenenalter Familienbeihilfe und den sogenannten Erhöhungsbetrag ausbezahlt. Zuzüglich zur erhöhte Familienbeihilfe haben sie einen Anspruch auf die Mindestsicherung. Beides wurde ihnen bisher ausbezahlt.
Betroffen seien hauptsächlich Mindestsicherungsbezieher, aber auch Menschen, die in Heimen untergebracht sind. Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS forderte im Gespräch mit der APA, dass die bisherige Praxis beibehalten und der Bezug der Familienbeihilfe nicht mit der Mindestsicherung verknüpft wird. Andernfalls würde man Tausende Menschen mit Beeinträchtigungen in die Armut stürzen.
Derzeit ist es so, dass Eltern von behinderten Kindern, die etwa unter der Woche in einer Einrichtung sind, dann die erhöhte Familienbeihilfe bekommen, wenn sie von der Einrichtung eine Bestätigung haben, dass sie ihre Kinder an zwei Wochenenden im Monat bei sich zu Hause haben.
(APA/S24)
(Quelle: salzburg24)