Welt

Koalition: Gesundheits-Finanzierung aus neun Länder-Töpfen

Veröffentlicht: 29. November 2017 10:26 Uhr
Zwar keine Finanzierung aus einer Hand, aber doch eine Finanzierung des Gesundheitswesen über neun Landes-Töpfe planen die schwarz-blauen Regierungsverhandler. Wie die APA aus Regierungskreisen erfahren hat, haben sich die Verhandler in der Fachgruppe Gesundheit darauf verständigt.

Derzeit werden die niedergelassenen Ärzte über die Sozialversicherung finanziert, die Spitäler großteils von den Ländern. Demnach soll in den Zielsteuerungskommissionen auf Länderebene nicht nur die Strukturen geplant werden, sondern Länder und Sozialversicherungen sollen künftig auch ihre Finanzmittel hier einbringen und über deren Verwendung gemeinsam entscheiden. Vorgaben der Bundes-Zielsteuerungskommission sollen dabei zu berücksichtigen sein. Damit soll eine effizientere Verwendung der Finanzmittel erreicht und das Hin- und Herschieben zwischen den einzelnen Bereichen zumindest auf Landesebene hintangehalten werden.

Gebietskrankenkassen werden zusammengelegt

Einvernehmen herrscht in der Fachgruppe auch über die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen. Allerdings sollen dabei auch regionale Ausprägungen berücksichtigt werden. Die Sozialversicherungsanstalten der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern sollen zu einer Kasse für die Selbstständigen zusammengelegt, jene der Beamten erhalten bleiben. Auch die Pensionsversicherungsanstalt, wo Arbeiter und Angestellte schon vor einigen Jahren fusioniert wurden, soll unverändert bleiben.

Wird AUVA aufgelöst?

Im Gespräch ist eine Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). In diesem Fall soll auch eine Senkung des von den Arbeitgebern zu entrichtenden Unfallversicherungsbeitrages von derzeit 1,3 auf 0,8 Prozent kommen. Diese Punkte sind den der APA vorliegenden Informationen aus Regierungskreisen allerdings auch in der Fachgruppe noch nicht endgültig geklärt. Darüber dürfte in der Steuerungsgruppe mit den Parteichefs noch zu reden sein.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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