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Komplize eines erschossenen Juwelier-Räubers verurteilt

Veröffentlicht: 25. Februar 2015 15:02 Uhr
Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch der zweite Komplize jenes Räubers verurteilt worden, der am 5. Juli 2013 von einem Juwelier in Wien-Fünfhaus erschossen wurde. Der 23-jährige Litauer, der gemeinsam mit zwei Landsleuten in das Geschäft gestürmt war, fasste vier Jahre unbedingt aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der junge Mann erzählte dem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner), Hintermänner hätten ihn in seiner Heimat mit der Aussicht auf "leichte Arbeit" nach Österreich gelockt. Er sei dann aber in einer Bande gelandet, die mit Spielzeugpistolen mehrere Raubüberfälle in Salzburg, Linz und Wien verüben wollte.

Beim Versuch, einen Juwelier in der Äußeren Mariahilfer Straße auszurauben, kam einer der beiden Komplizen des 23-Jährigen ums Leben: Während Linas S. (43) mit einer Waffe den Inhaber des Juwelier-Geschäfts und dessen Ehefrau bedrohte, rafften die jüngeren Täter Schmuckstücke zusammen. Sie bekamen gar nicht mit, dass der Juwelier unter ein Pult griff und mit einer Pistole auf den Bewaffneten feuerte. Der 43-Jährige taumelte noch auf die Straße, wo er nach wenigen Metern tödlich getroffen zusammenbrach.

Für den Juwelier, der den Litauer zu Tode brachte, hatte seine Schussabgabe keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft stellte das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren ein. Ihm wurde zugebilligt, in Notwehr gehandelt zu haben.

Dem Schützen setzte das, was geschehen war, psychisch aber derartig zu, dass er nicht mehr seinen Geschäften nachgehen konnte. Ein Jahr, bevor er seinen Ruhestand antreten wollte, sperrte er zu. Aus psychischen Gründen war es ihm auch nicht möglich, als Zeuge zur heutigen Verhandlung zu erscheinen.

Während es einige Zeit brauchte, um des 23-Jährigen Mittäters habhaft zu werden, war der dritte Räuber bereits im Jänner 2014 in Wien abgeurteilt worden. Der 20-Jährige war noch in unmittelbarer Nähe des Tatorts festgenommen worden. Er bekam zwei Jahre unbedingt aufgebrummt. Da ihm die U-Haft auf seine Strafe angerechnet wurde, befindet sich der Litauer inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde er vorzeitig bedingt entlassen und in seine Heimat abgeschoben.

Dem 23-Jährigen war demgegenüber zunächst die Flucht aus Österreich geglückt. Er erreichte per Bus und Zug seine Heimat, wo er allerdings ein halbes Jahr später wegen Betrugs festgenommen und zu 14 Monaten Haft verurteilt wurde. Nachdem er diese Strafe abgesessen hatte, wurde er an die österreichische Justiz ausgeliefert.

(Quelle: salzburg24)

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