"Mit dem heutigen Tag ist es zu früh, die Maßnahme bedingt nachzusehen", sagte Richterin Doris Wais-Pfeffer. Es bestehe die "Befürchtung, dass ohne weitere Behandlung weitere Taten folgen können". Der Angeklagte habe eine Zusage für einen Platz in einer Therapieeinrichtung, es wäre daher eine Option, diesen Platz mit entsprechender Vorbereitung nach einigen Monaten anzustreben.
44-Jähriger bedrohte mehrere Menschen mit dem Tod
Wais-Pfeffer führte aus, dass eine Anlasstat - eine gefährliche Drohung mit dem Tod - vorliege. Das Gericht zweifelte nicht an den Aussagen der Kundin und der Angestellten im Friseursalon, dass der Angeklagte sie nach der Fahrt ins Geschäft am 23. November 2015 mit den Worten "Ich bring' euch um" bedroht hatte. Zudem habe er gegenüber einer weiteren Mitarbeiterin des Geschäfts geäußert, er werde den Freund der Inhaberin umbringen. Als nicht gesichert wurde hingegen angesehen, dass der 44-Jährige auch Passanten mit dem Tod bedroht hatte.
Friseursalon-Amokfahrer als geisteskrank eingestuft
Die Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei gegeben, es liege bei dem Angeklagten eine Geisteskrankheit vor. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass der 44-Jährige der Besitzerin des Friseursalons Avancen gemacht hatte und sehr oft im Geschäft war. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Freund der Inhaberin sei die Situation am Abend eskaliert - der Angeklagte krachte mit seinem Jeep in das Eingangsportal des Salons.
(APA)
(Quelle: salzburg24)