Der "Bundestrojaner" meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.
Sicherheitspaket: Anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung
Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick-Freeze-Modells" möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss.
Die Abstimmung über die Vorlage hatte sich wegen der dazwischen abgehaltenen "Dringlichen Anfrage" verzögert.
Kickl: Rüstzeug zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität
Die Polizei erhalte mit diesem Paket das notwendige Rüstzeug, um bei der Bekämpfung der schwersten Kriminalität auf der Höhe der Zeit zu sein, betonte Herbert Kickl. Überwacht werde nicht die Masse, die Maßnahmen richten sich vielmehr gegen jene, die die Sicherheit der Massen gefährden. Es gehe nicht um den "Hendldieb", sondern um organisierte Kriminalität und Terrorismus, stellte der Innenminister klar. Die Eingriffe seien auf den Einzelfall und auf einen konkreten Verdacht gerichtet, überdies habe man die nötige Balance zwischen dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gefunden. Mit Nachdruck unterstrich Kickl, dass die Maßnahmen von einem engmaschigen Netz aus richterlicher Genehmigung und Kontrolle flankiert sind.
(APA)
(Quelle: salzburg24)