Vorgesehen ist, dass ein Abgeordneter sein Mandat verliert, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch für Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, Landeshauptleute, den Rechnungshofpräsidenten, die Volksanwälte und Landtagsabgeordnete sind analoge Regelungen vorgesehen, wobei die Länder für ihren Zuständigkeitsbereich (inklusive Bundesräte) auch strengere Regeln treffen können.
Im Schlussteil der nach rund 16,5 Stunden zu Ende gegangenen Sitzung des Nationalrats wurde auch noch ein Gesetzesbeschluss gefasst, konkret eine Novelle zum Pflanzenschutzgesetz. Vereinbart wurde, dass so genannte invasive, nicht einheimische Arten nur noch über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. bestimmte Eingangsorte, die bereits aufgrund bestehender veterinärrechtlicher und pflanzenschutzrechtlicher EU-Richtlinien eingerichtet worden sind, nach Österreich und damit in die Europäische Union eingeführt werden dürfen.
(Quelle: salzburg24)