Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe würde dafür drohen, so die Vorstellung der Grünen Abgeordneten Dieter Brosz und Albert Steinhauser. Für die Weiterverbreitung an eine breite Öffentlichkeit wäre bis zu ein halbes Jahr fällig. Bis zu zwei Jahre gäbe es für die Veröffentlichung von Wohnadresse oder Telefonnummer der betroffenen Person, so die Vorstellung der Grünen für den erweiterten Paragraf 107c des StGB.
Staatsanwaltschaft muss Täter verfolgen, wenn Opfer das wünscht
All das wollen Steinhauser und Brosz zu Ermächtigungsdelikten machen, die Staatsanwaltschaft muss den Täter also verfolgen, wenn das Opfer das wünscht. Bei den derzeitigen gesetzlichen Tatbeständen - etwa Beleidigung oder üble Nachrede - handle es sich hingegen um Privatanklagedelikte, bei denen das Opfer das finanzielle Risiko selber trägt.
Der Antrag soll diese Woche im Nationalrat eingebracht und dem Justizausschuss zugewiesen werden. Steinhauser zeigte sich vorsichtig optimistisch, ein breitere Unterstützung zusammenzubringen. Schließlich gebe es einen Grundkonsens mit SPÖ und ÖVP, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Deshalb soll es demnächst auch Gespräche mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und SP-Staatssekretärin Muna Duzdar geben.
Antrag ersetzt früheren Grünen-Vorschlag
Der nunmehrige Antrag ersetzt einen früheren Vorschlag, den die Grünen vergangenen Sommer vorgelegt hatten. Von der Idee eines 115a StGB, der einen neuen Tatbestand zwischen Verhetzung und gefährlicher Drohung geschaffen hätte, sei man nach breiter Diskussion wieder abgekommen, sagte Steinhauser.
Deutlich unterscheiden wollen die Grünen zwischen Hasspostings und Fake News. Letztere seien kein Fall fürs Strafrecht, betonte Steinhauser.
Gerichtliches Vorgehen gegen Hass im Netz
Brosz berichtete von den Bemühungen seiner Fraktion in den vergangenen eineinhalb Jahren, gerichtlich gegen Hass im Netz vorzugehen. Auch wenn man gewinne, bleibe man oft auf den Kosten sitzen, sei eine der Lehren daraus. Oft sei es auch schwer, einer Person habhaft zu werden, denn Facebook rücke etwa Daten nur heraus, wenn es staatsanwaltliche Ermittlungen gebe. All das sei in den Gesetzesvorschlag eingeflossen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)