Das Schloss war im Jahr 1969 für 40 Jahre an das Land vermietet worden, das sich zur Erhaltung des historischen Bauwerks verpflichtete. Noch vor dem Haydn-Jahr 2009 kam es zu Differenzen um das Ausmaß der damals geplanten Schlosssanierung, woraufhin Esterhazy ankündigte, das Schloss ab 2010 wieder selbst zu verwalten.
Schließlich eskalierte der Konflikt über den baulichen Zustand des Gemäuers und über das Ausmaß der Pflichten zur Erhaltung des Schlosses durch das Land. Die Privatstiftung machte elf Millionen Euro Schadenersatz geltend und zog 2011 gegen das Land Burgenland vor Gericht. Seitens des Landes wurde im Prozess argumentiert, dass man mehr für das Schloss geleistet habe, als notwendig gewesen wäre.
Bezirks- und Landesgericht in Eisenstadt hätten die Klage abgewiesen, ohne überhaupt in das Verfahren einzusteigen, hieß es am Freitag von der Privatstiftung. Nun müsse das Erstgericht ein ordentliches Beweisverfahren einleiten. Esterhazy begrüße den Entscheid des OGH, womit nun "in der Sache selbst" entschieden werden könne.
(Quelle: salzburg24)