Welt

Prozess gegen drei oö. Kripobeamte vertagt

Weiterer Verhandlungstermin am 12. November
Veröffentlicht: 29. Oktober 2014 16:56 Uhr
Der Prozess gegen drei oberösterreichische Kripobeamte wegen verschiedener Verfehlungen im Dienst ist am Mittwoch im Landesgericht Linz auf 12. November vertagt worden. Die Anklage wirft ihnen vor, sie hätten Ermittlungen gegen einen Sexualtäter verschleppt und obendrein durch unrichtige Abrechnungen ihrer Dienstzeiten ungerechtfertigt Vergütungen kassiert. Die Beschuldigten wiesen dies zurück.

In dem Fall geht es um Ermittlungen gegen einen Arzt, der in den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geraten war. Die mit Sittlichkeitsdelikten befasste Gruppe habe laut Anklage den Fall 2011 nicht weiter verfolgt und darüber auch nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft berichtet.

Der Mediziner wurde später doch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Weiters wirft Staatsanwalt Alexander Winkler den Polizisten Betrug vor, weil sie durch die Vorlage unrichtiger Angaben unter anderem über Dienstreisen ungerechtfertigt Vergütungen kassiert hätten.

Alle Beschuldigten erklärten sich für nicht schuldig. Die Anwälte bezeichneten ihre Mandanten als "Bauernopfer eines politischen Systems". Damals habe laut ihren Verteidigern die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie große Spannungen innerhalb der Exekutive ausgelöst. "Man hat die Herrschaften weg haben wollen und dazu Flöhe und Wanzen gesucht", formulierte es einer der Anwälte. Dazu seien Tausende der von ihnen bearbeiteten Akten durchleuchtet worden, um ihnen Verfehlungen nachzuweisen.

Im Fall des von zwei von ihnen nicht weiter verfolgten sexuellen Missbrauchs habe damals lediglich ein "vager Verdacht" bestanden, jedoch nichts Konkretes. Auch eine Überprüfung der örtlichen Polizei habe nichts erbracht. Man habe abgewartet, ob man noch mehr finde und der Akt sei vorläufig, aber noch nicht endgültig abgeschlossen worden, verantworteten sich die Angeklagten. Das sei auch der Grund gewesen, warum sie keinen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt hätten. Denn dort habe man nur Berichte mit Substanz, aber kein "Wischiwaschi" haben wollen.

Die von ihnen abgelieferten Abrechnungen bezüglich Dienst- und Reisezeiten seien in ihrer Art damals "Usus" gewesen, sagten alle drei. Man habe ihnen gesagt, wie diese zu machen sei, einschlägige Schulungen, Befehle oder Erlässe habe es nicht gegeben. Ihre Verteidiger stellten fest, es gehe um zu viel und auch zu wenig kassierte Beträge in der Höhe von einigen Euro. Dem stehe gegenüber, dass ihre Mandanten aus Diensteifer jedes Monat etwa 20 unbezahlte Überstunden geleistet hätten. Richter Thomas Kindermann will die Verhandlung am 12. November mit der Befragung von Zeugen fortsetzen.

(Quelle: salzburg24)

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