Der Erstangeklagte aus Sri Lanka (31) war Dokumentenprüfer bei einer Securityfirma, er musste sich bereits 2014 wegen Schlepperei verantworten und gab am Dienstag ausführlich Auskunft über die ihm angelasteten Vorgänge. Sein Zwillingsbruder, der Drittangeklagte, ist österreichischer Staatsbürger. Der Zweitangeklagte (22), ein in Wien geborener polnischer Staatsangehöriger, hatte sich laut Staatsanwalt Ronald Schaffer vollinhaltlich geständig gezeigt - ebenso der vierte Mann auf der Anklagebank, ein 53-jähriger Buslenker.
Laut dem Ankläger hatten die Brüder sogenannte "Einladungsschleppungen" für Landsleute organisiert. Dafür wurden Freunde und Bekannte dazu verleitet, Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben - tatsächlich wollten aber die derart "Eingeladenen" nicht als "Gäste" in Österreich bleiben. Es ging vielmehr darum, in den Schengenraum zu gelangen und von hier aus in die USA weiterzufliegen. Die Menschen wurden zunächst am Landweg - über den Kosovo und Ungarn, wo sie mit Pkw abgeholt wurden - nach Österreich gebracht.
Die Flüge in die USA funktionierten, indem die Geschleppten vom Erstangeklagten abgestempelte Boarding-Karten erhielten - die Identitäten stammten von Zweitausdrucken bzw. Daten von US-Bürgern, die der Zweitangeklagte beschafft haben soll. Um die Passkontrollen zu umgehen, wurden die Ausreisenden durch Personaleingänge geschleust, um dann "ganz normal" die Sicherheitskontrollen zu passieren. Der Zweitangeklagte hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, je 1.000 Euro für seine Hilfe bekommen zu haben.
Der Viertangeklagte hatte eine dieser Erklärungen unterschrieben. Als er deshalb Probleme mit der Polizei bekam, wollte er 500 Euro für sein Schweigen kassieren. Das habe sein Mandant unumwunden zugegeben, sagte sein Verteidiger. Er sprach sich eingangs dafür aus, das Verfahren auszuscheiden.
(Quelle: salzburg24)