Kremlchef Wladimir Putin hat nach der angeordneten Teilmobilmachung für seinen Krieg gegen die Ukraine nun das geänderte Gesetz über härtere Strafen für Deserteure in Kraft gesetzt. Wer in den Zeiten einer Mobilmachung oder des Kriegszustands Fahnenflucht begeht, kann demnach mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Wer sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begibt – dazu hatte die ukrainische Regierung aufgerufen -, muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
Lange Haftstrafen für Kriegsverweigerer
Der Kreml veröffentlichte am Samstag die in dieser Woche vom Parlament und vom Föderationsrat verabschiedeten und nun per Unterschrift Putins in Kraft gesetzten Änderungen. Russen im wehrpflichtigen Alter oder Reservisten müssen künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn sie die Teilnahme an Kampfhandlungen verweigern. Die Änderungen des Strafrechts sehen zudem vor, dass Befehlsverweigerung künftig ebenfalls mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden kann. Zudem wurden die Haftstrafen für Plünderungen erhöht.
300.000 Reservisten in Armee berufen
Zuvor hatte Putin vor dem Hintergrund des sich hinziehenden Angriffskriegs gegen die Ukraine die Teilmobilmachung in Russland angeordnet. 300.000 Reservisten sollen nun in die russische Armee eingezogen werden. Die Verantwortung für die Organisation der Einberufung liegt bei den regionalen Gouverneuren und den einzelnen Kreiswehrersatzämtern vor Ort. Putin unterzeichnete auch ein Gesetz, das die Einbürgerung von Ausländern beschleunigt, wenn sie sich zum Kampfeinsatz verpflichten.
Polen nimmt keine Fahnenflüchtigen auf
Polen hatte indes verkündet, seine Tore nicht für Russen zu öffnen, die vor einer möglichen Einberufung für den Krieg in der Ukraine fliehen wollen. Das bekräftigte Außenminister Zbigniew Rau am Samstag in einem Interview mit der polnischen Nachrichtenagentur PAP. Auf die Frage, ob Polen es Russen erleichtern sollte, sich dem Militärdienst zu entziehen, um damit das militärische Potenzial Russlands zu schwächen, antwortete Rau mit klarer Ablehnung.
(Quelle: apa)