Karmasin freute sich über diesen “eindeutigen und weitreichenden” Beschluss und sprach von einem Meilenstein in der gesundheitspolitischen Jugendpolitik. Neben der Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre beim Nikotinkonsum kamen die Jugendlandesräte überein, an der Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen zu arbeiten.
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Vereinheitlichung des Jugendschutzes gefordert
Für diese trat am Freitag auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ein. Mit auf ihre Sonnenbrillen geklebten Paragrafenzeichen machten die Vertreter der BVJ auf den Gesetzes-Wirrwarr aufmerksam. Die Situation sei unübersichtlich, verwies BJV-Vorsitzender Christian Zoll (JVP) gegenüber der APA etwa auf die unterschiedlichen Ausgehzeiten für Jugendliche. Es sei “absurd”, wenn zum Beispiel ein 15-Jähriger in Kärnten legal bis Mitternacht unterwegs ist und dann beim Heimfahren in die Steiermark die dort geltenden Gesetze bricht.
Rauchen erst ab 18
Die bevorstehende Neuregelung des Rauchverbotes durch Anhebung der Altersgrenze auf 18 sieht die Jugendvertretung differenziert. Altersgrenzen allein würden das Problem nicht lösen, sprach sich Zoll neben der Eigenverantwortung jedes einzelnen vor dem Hintergrund, dass oftmals bereits unter 15-Jährige zu rauchen beginnen, für verstärkte Prävention aus.
Für die Jugendorganisation sei primär, dass eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes gesetzlich zustande kommt – egal wie. Dem Vorsitzteam im Vorstand der BJV gehören neben Zoll auch Julia Herr (SJ), Martina Tiwald (Schülerunion) und Derai Al Nuaimi (Muslimische Jugend Österreich) an.
(APA)
(Quelle: salzburg24)