Das neue Gesetz verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Verkehr bei der Erbringung solcher Dienstleistungen gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten - außer zum Beispiel bei gerichtlichen Anordnungen oder zur Vorbeugung gegen Cyberangriffe.
Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen Nutzern, die kurz davorstehen, einen Vertrag fürs Fest- oder Mobilfunknetz zu unterzeichnen, eine klare und verständliche Erläuterung geben, wie hoch die wirklich zu erwartenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten sind (im Vergleich zu den beworbenen).
Roaming-Ende und digitaler Binnenmarkt
Der ÖVP-Europaabgeordnete Paul Rübig sieht das Roaming-Aus nur als ersten Schritt an, "jetzt braucht Europa einen digitalen Binnenmarkt". Notwendig sei auch eine starke Netzneutralität. Start-ups, KMU und die Zivilgesellschaft müssten genauso wie große Firmen freien Zugang zum Internet haben. Mit den detaillierten Regeln sei die EU nun Vorreiter, freute sich Rübig über diese "historische Entscheidung für Freiheit, Offenheit und Innovationskraft des Internets".
Keinesfalls so euphorisch äußerte sich der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon. Die Netzneutralität werde durch die EU-Regelung sogar eingeschränkt. So werde Slowenien und den Niederlanden verboten, die besseren nationalen Regelungen anzuwenden. Tatsächlich sei das Roaming-Ende der Netzneutralität geopfert worden.
(APA)
(Quelle: salzburg24)