Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste.
"Keinohrhasen" und Co waren Kassenschlager
Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Die beteiligten Parteien wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.
Schweiger-Firma verliert vor Gericht
Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung einer Mitteilung zufolge damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.
(Quelle: apa)