Welt

Seelsorger vergriff sich an 15-Jährigem: Bedingte Strafe

Das Urteil mit Bewährungsstrafe ist rechtskräftig
Veröffentlicht: 30. Juni 2016 13:19 Uhr
Ein Seelsorger ist am Donnerstag in Wien wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Er hatte im Zuge einer Trauerbegleitung einen 15-Jährigen kennengelernt, dessen Neffe gestorben war. Bei der Aufarbeitung kam es zu zwei Gesprächen in der elterlichen Wohnung des Schülers und in einer Kapelle, die der Theologe zu sexuellen Übergriffen nutzte.

Der Bursche hatte den Freien Theologen, der für Hochzeiten, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauerbegleitungen gebucht werden kann, Ende Oktober 2015 angezeigt. Er berichtete der Polizei, der Seelsorger habe ihm im vorangegangenen Jahr zunächst Fotos von nackten Männern gezeigt und ihn später zwei Mal im Genitalbereich gepackt.

Der Schüler meldete die Übergriffe erst deshalb recht spät, weil ihm seine Mutter, der er sich zunächst anvertraut hatte, nicht glaubte. Der Angeklagte bezeichnete die Vorwürfe als "erfunden". Der Bursch sei "nicht erwachsen" und deshalb unglaubwürdig, "weil er einer der wenigen Menschen ist, die nur mit eigenen Problemen beschäftigt sind", wie er der Richterin Sonja Höpler-Salat darlegte.

Er sei dem 15-Jährigen niemals zu nahe gekommen, führte der Seelsorger aus. Auf die Frage, wie er sich die Anschuldigungen erkläre, erwiderte der Theologe: "Entweder wollte er sich wichtig machen oder es ist ein Racheakt, weil ich einen Einfluss auf seine Mutter gehabt habe." Diese dürfte den plötzlichen Tod ihres geliebten Enkels nicht verkraftet haben und beim Seelsorger eine über das übliche Ausmaß hinausreichende Hilfestellung gesucht haben. Dieser räumte in der Verhandlung ein, es habe sich allmählich eine Freundschaft entwickelt, zumal die Ehe der Frau nicht sehr glücklich verlief.

Die 41-Jährige und ihr Beistand schrieben sich täglich über Facebook oder WhatsApp und gingen Händchen haltend spazieren. Sie chauffierte ihn überdies regelmäßig zu Terminen. "Wenn man das durchliest, glaubt man, sie haben eine Beziehung gehabt. Das ist wie zwischen zwei Partnern, die kommunizieren", befand die Richterin in Bezug auf die Korrespondenz. "Sie hat sich an mich angehängt", antwortete der Angeklagte. Er habe sich "langsam aus dieser Umklammerung zurückziehen wollen". Sie habe "erwartet, dass ich auf Abruf bereit stehe. Eine Exklusivseelsorge ist nicht immer möglich".

Ungeachtet der vorangegangenen Unschuldsbeteuerungen war der Mann am Ende mit der über ihn verhängten Bewährungsstrafe einverstanden. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

(Quelle: salzburg24)

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