Die Mutter des Kindes, die nichts gegen den Mann unternommen hatte, wurde als Beitragstäterin zu drei Monaten bedingt verurteilt und erbat sich ebenfalls Bedenkzeit. Das zwölfjährige Mädchen hatte sich in den jungen Mann verliebt, und er schickte ihr daraufhin ständig SMS. Seine Lebensgefährtin war gerade schwanger, und er überredete die Minderjährige schließlich zum Sex. Das ging über ein halbes Jahr so, und dabei ließ er laut Anklage kaum eine Variante aus.
Das Mädchen vertraute sich zwar seiner Mutter an, nahm ihr aber das Versprechen ab, nichts gegen ihren "Freund" zu unternehmen. Erst ein Onkel des Mädchens zeigte den Steirer schließlich an.
Daraufhin bekam die Zwölfjährige einen Nervenzusammenbruch und musste in der Klinik behandelt werden. Seit damals verletzt sie sich ständig selbst und ritzte sich zwei Tage vor der Verhandlung den Namen des Angeklagten in den ganzen Unterarm. Sie muss permanent beaufsichtigt werden und ist in Therapie.
Der Beschuldigte war geständig, meinte aber: "Ich war schon verliebt, aber nicht stark genug für eine Beziehung". Immerhin gab er zu: "Ich hätte schalten sollen", als ihm ihr Alter bewusst wurde. "Ich hätte mich beherrschen sollen, wäre vielleicht passender", meinte Richter Martin Wolf.
Die Mutter des Mädchens fühlte sich "moralisch schuldig, aber nicht gesetzlich". Sie habe den Mann nicht angezeigt, weil sie das Vertrauensverhältnis zu ihrem Kind nicht zerstören wollte. Die Tochter versprach ihr, keinen Sex mit dem Mann mehr zu haben. "Zur Sicherheit" ging die Mutter mit ihr aber zum Arzt und ließ ihr die Pille verschreiben. "Das könnte für das Mädchen so ausgesehen haben, als wenn Sie doch einverstanden wären", warf ihr Staatsanwalt Alexander Birringer vor, was die Frau aber bestritt.
(Quelle: salzburg24)