Das Landesgericht hatte im April einen Antrag der USA auf Auslieferung des ukrainischen Oligarchen als "auch politisch motiviert" abgelehnt. Mit der schriftlichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien steht nunmehr fest, dass das Oberlandesgericht Wien über die Auslieferung Firtaschs an die USA zu entscheiden hat.
Allgemein wird damit gerechnet, dass die Berufungsinstanz in der ersten Jahreshälfte 2016 eine rechtskräftige Entscheidung fällen wird. Die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts selbst ist bisher nicht rechtskräftig.
Der Österreich-affine Oligarch aus der Ukraine, dem US-Behörden Korruption im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Indien vorwerfen, war nach einem US-Haftbefehl im März 2014 in Wien-Wieden verhaftet worden. Nach Bezahlung einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro war Firtasch auf freien Fuß gesetzt worden und hatte sich seit damals in Österreich aufgehalten.
Anfang Oktober hatte Firtasch gegenüber der ukrainischen Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine erklärt, dass er nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidung des Landesgerichts Wien in die Ukraine zurückkehren wolle. Diese Entscheidung wurde vor etwas mehr als zwei Wochen den Verfahrensparteien zugestellt. Von einer etwaigen Rückkehr Firtaschs in seine Heimat wurde bisher jedoch nichts bekannt.
(Quelle: salzburg24)