Welt

Steuererleichterung für subventionierte Kulturbetriebe

Begünstigter Mehrwertsteuersatz soll weiter gelten
Veröffentlicht: 28. Oktober 2015 11:15 Uhr
Zahlreiche Kulturbetriebe hätte ab 2016 die im Zuge der Steuerreform beschlossene Anhebung des begünstigten Mehrwertsteuersatzes von zehn auf 13 Prozent treffen können. Wie die "Salzburger Nachrichten" ("SN") am Mittwoch berichten, könnte die Erhöhung nun aber umgangen werden, und zwar mit dem Status der "Gemeinnützigkeit".

"Lieferungen und Leistungen gemeinnütziger Unternehmen bleiben mit zehn Prozent Umsatzsteuer belastet. Und Gemeinnützige sind auch von der Registrierkassenpflicht ausgenommen", heißt es in dem Bericht. Die ebenfalls viel diskutierte Registrierkassenpflicht würde Theater vor allem im Zuge des Verkaufs von Programmheften und des Garderobenbetriebs betreffen. Nun sind staatlich subventionierte Unternehmen wie etwa die Bundestheater ohnehin in der Regel gemeinnützig, allerdings müsse dies in den Satzungen oder Statuten fixiert sein, wie es bei den Bundestheatern und Bundesmuseen bereits der Fall ist. Beim Theater an der Josefstadt wiederum handelt es sich um eine normale GmbH, laut "SN" prüft man dort nun eine Satzungsänderung.

Ein Haken bleiben jedoch Leistungen, die nicht direkt mit der Gemeinnützigkeit zu tun haben wie etwa Buffets und Kantinen. Diese müssten von den Theatern an externe Betreiber verpachtet werden, um die 10-Prozent-Mehrwertsteuer für die Eintrittskarten aufrechterhalten zu können. Im Finanzministerium war vorerst niemand für eine Bestätigung dieser Ausnahmen zu erreichen.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

03.06.2024
Internationales Unternehmen

FTI Touristik rutscht in Insolvenz

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken