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Teilbedingte Haft für Überfall auf betagten Mann

Veröffentlicht: 27. August 2014 11:31 Uhr
Ein Jahr teilbedingte Haft, davon drei Monate unbedingt: Diese (Zusatz-)Haftstrafe fasste am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt ein 17-jähriger Algerier aus. Der Asylwerber hatte einen 79-jährigen Mann überfallen und ihm die Geldbörse geraubt. Der Jugendliche nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Tat war am 11. Mai in einem Zinshaus in der Wiener City verübt worden. Ein Pensionist, Jahrgang 1935, war an diesem Sonntag schon sehr früh auf den Beinen. Knapp nach 5.00 Uhr ging er Zeitungen kaufen. Als er zurückkehrte, bemerkte er den fremden Jugendlichen. Der Wiener forderte den Burschen auf, das Stiegenhaus zu verlassen. Der verstand erstens nichts, zweitens war er auf Geld aus. Es kam zu einer Rempelei, der betagte Mann fiel zu Boden, danach waren der Jugendliche und die Geldbörse samt 100 Euro Inhalt weg.

Über DNA-Spuren stieß man auf den 17-jährigen Asylwerber. Weil er im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen untergebracht ist, war das Gericht in Wiener Neustadt zuständig.

Der 17-Jährige legte vor Richter Kurt Weisgram ein Geständnis ab. An Details des Tatherganges wollte er sich allerdings nicht erinnern, weil er unter Einfluss von Kokain gestanden sein will.

Eine Zusatzhaftstrafe wurde über den Jugendlichen deshalb verhängt, weil er erst im Juni eine mehrmonatige bedingte Strafe wegen eines Deliktes ausgefasst hatte. Damals war die am Mittwoch abgeurteilte Tat aber noch nicht bekannt.

(Quelle: salzburg24)

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