Bei den Tempomessungen werden sogenannte Eichtoleranzen berücksichtigt - und das wird laut Medienberichten in den beiden Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Bei Radargeräten werden bei Geschwindigkeiten über 100 km/h fünf Prozent und darunter fünf km/h abgezogen, bestätigte Willy Konrath, stellvertretender Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. Das entspricht bei erlaubten 140 km/h dann Tempo 147. Bei Messungen mit Laserpistole ist die Toleranz geringer, sie beträgt drei Prozent bzw. drei km/h - was Tempo 144,2 und eine Strafe ab 145 km/h ergibt.
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Straffrei in Oberösterreich bis 159 km/h
Der Leiter der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich, Oberst Klaus Scherleitner, spricht von einem "Auslösewert" bei den Radargeräten, ab dem Fotos von Schnellfahrern gemacht werden. Dafür wurde eine Toleranz von zehn km/h festgelegt - ab dem elften km/h wird gestraft, somit ab Tempo 151. Allerdings kommen noch die fünf Prozent Eichtoleranz, womit das zusammengezählt 159 km/h sind.
Weniger Toleranz bei Laserpistole
Anders ist das bei Laserpistolen, wie Scherleitner erläutert: Da diese nicht automatisch messen, sondern von einer Polizistin oder einem Polizisten bedient werden, muss auch kein "Auslösewert" eingestellt werden. Daher kann die Exekutive an Ort und Stelle auch schon früher tätig werden. Bei geringen Übertretungen mit wenig Gefährdungspotenzial kann noch eine Abmahnung oder ein Organstrafmandat möglich sein, dessen Untergrenze 30 Euro beträgt. Es kann aber auch schon eine Anzeige erfolgen, ab Tempo 180 ist das ein Muss. Bei Anzeigen beträgt der Einstiegspreis 50 Euro, es drohen aber je nach Überschreitung auch empfindlich hohe Beträge und Führerscheinentzug.
Keine Extra-Überwachung auf Teststrecken
In Oberösterreich wird nach dem 1. August "genauso wie vorher kontrolliert", kündigt Scherleitner an. Dazu kommen Radargeräte, Zivilstreifen und Laserpistolen zum Einsatz. Eigene Statistiken über einzelne Strecken werden nicht geführt, wenn nicht noch entsprechende Erlässe kommen. In Oberösterreich sind im vergangenen Jahr 679.000 Anzeigen erfolgt, dazu kommen noch die Organmandate. Auch aus Niederösterreich heißt es, wenn keine Anordnung vom Verkehrsministerium komme, "werden wir so überwachen wie alle anderen Strecken auch", sagte Konrath auf Anfrage. Ob bereits zum Start am Mittwoch gemessen werde, wurde nicht bekanntgegeben. Anzeigen werden laut Konrath den Behörden übermittelt. Die Höhe der Strafen sei Angelegenheit der Behörden.
(APA)
(Quelle: salzburg24)