Welt

Testamentsfälscher-Prozess: Zwei Urteile bestätigt

Zwei von fünf Urteilen rechtskräftig
Veröffentlicht: 31. Juli 2014 13:42 Uhr
Im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind seit der Urteilsverkündung vom vergangenen Freitag in Salzburg mittlerweile zwei von insgesamt fünf Urteilen rechtskräftig geworden. Das Urteil gegen Jürgen H. ist seit Dienstag rechtskräftig. Jetzt ist auch jenes gegen Peter H., ein Schulfreund des Hauptbeschuldigten, in Rechtskraft erwachsen.

Das Urteil gegen Peter H. ist seit Mittwoch rechtskräftig, erklärte der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Donnerstag gegenüber der APA. Die angemeldeten Rechtsmittel wurden zurückgezogen. Peter H. erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und gewerbsmäßigen schweren Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Er war wie Jürgen H. geständig.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

25.09.2025
Kultserie

"Baywatch" bekommt Neuauflage

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken