"Die Regelung muss zumindest verlängert werden, idealerweise sollte sie ausgebaut werden", forderte Bettina Knötzl, Präsidentin des Beirats von TI-Österreich. "Ein Wegfall der aktuellen Kronzeugenregelung wäre ein gravierender Rückschritt im Kampf für Transparenz und gegen Korruption: Es gibt wohl kaum einen vernünftigen Grund, aussagewillige Kronzeugen zu stoppen, außer persönliche Betroffenheit."
Ein ersatzloser Wegfall der Kronzeugenregelung würde nach Ansicht von TI ein mangelndes Interesse an Aufklärung von Verbrechen signalisieren und wäre auch rechtsstaatlich bedenklich: Immerhin gebe es laufende Fälle, in welchen die Kronzeugenregelung in gutem Glauben in Anspruch genommen wurde, jetzt aber wegzufallen drohe. "Ziel nach Ablauf der fünfjährigen Probezeit muss sein, mehr Fälle zur Anzeige zu bringen und damit den Wert von Transparenz und Aufklärung in der öffentlichen Wahrnehmung zu steigern", fordert Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Österreich.
Das Konzept der Straffreiheit im Gegenzug für einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens sei in vielen Rechtsordnungen bereits seit langem etabliert. Mit Hilfe des Wissens eines Mittäters könnten komplexe Wirtschaftsdelikte wesentlich leichter aufgedeckt und aufgeklärt werden. Der Kronzeuge diene somit als Ermittlungswerkzeug zur Bekämpfung sonst schwer aufklärbarer und oft auch schwer beweisbarer Verbrechen, wodurch auch ein präventiver Effekt erzielt werde.
(Quelle: salzburg24)