Welt

Uber stellt Dienste in Wien vorübergehend ein

Grund ist Einstweilige Verfügung
Veröffentlicht: 25. April 2018 16:01 Uhr
Der Fahrdienstvermittler Uber stellt seine Dienste in Wien ab Mittwochabend vorübergehend ein, wie eine Sprecherin auf APA-Anfrage mitteilte. Grund ist eine Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien. Das Gericht gab damit einer Klage der Vermittlungszentrale Taxi 40100 vorläufig recht. Die Einstellung betrifft laut dem Unternehmen alle drei bisher angebotenen Services.

"Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden", heißt es seitens Uber.

Taxi 40100 über Entscheidung "hocherfreut"

"Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts", erklärte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Die Einstweilige Verfügung besagt, dass Uber keine Fahrten vermitteln darf, wenn dabei gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen wird.

Uber unterliegt in Wien Beschränkungen von Mietwagenfirmen

Uber-Fahrer dürfen in Wien nicht wie Taxis nach Belieben Kunden unterwegs aufnehmen und absetzen, sondern unterliegen den Beschränkungen von Mietwagenfirmen. Diese dürfen laut Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsverordnung nur Kunden befördern, wenn sie von ihrer Betriebsstätte starten oder wenn der Auftrag für die Fahrt an ihrer Betriebsstätte oder in ihrer Wohnung eingegangen ist. Außerdem müssen sie nach der Fahrt wieder an ihre Betriebsstätte zurückkehren. "Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden", heißt es seitens Taxi 40100.

Pro nachgewiesenem Verstoß wären nun bis zu 100.000 Euro Strafe fällig, sagte Anwalt Dieter Heine, der die Klage im Namen des Taxiunternehmens eingebracht hat, zur APA. Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts könne binnen 14 Tagen ein Rekurs beim Oberlandesgericht Wien eingebracht werden.

"Etappensieg für die Taxibranche"

Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über den "Etappensieg für die Taxibranche". "Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben", resümierte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr. Ausruhen will er sich darauf nicht, kündigte Sertic an, weiter für "faire Rahmenbedingungen" in der Taxi- und Mietwagenbranche zu kämpfen. In den nächsten Monaten will sich der Branchenvertreter außerdem mit dem Thema Qualitätssteigerung "intensiv" auseinandersetzen.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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