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UNIQA verkauft ihren Casinos-Anteil an Novomatic

Veröffentlicht: 28. Juli 2015 15:04 Uhr
Die UNIQA-Versicherung verkauft ihre Beteiligung an den Casinos Austria an den niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic. Das teilte die UNIQA am Dienstag mit. Die übernommene Beteiligung entspricht einem 11,4 Prozent-Anteil an den Casinos. Der Kaufpreis wird nicht bekanntgegeben.

Vereinbart wurde, dass Novomatic die 29-Prozent-Beteiligung der UNIQA Insurance Group an der Medial Beteiligungs-GmbH erwirbt, die wiederum mit rund 38 Prozent an der teilstaatlichen Casinos Austria AG beteiligt ist. Durchgerechnet entspricht die UNIQA-Beteiligung an der Medial einer Beteiligung von 11,4 Prozent.

Novomatic hat darüber hinaus bereits die Zustimmung der MTB Privatstiftung und der Leipnik-Lundenburger Invest, die ihre Casinos-Beteiligungen ebenfalls verkaufen wollen. Von MTB erwirbt Novomatic 16,8 Prozent der Casinos-Anteile, von LLI indirekt 11,34 Prozent. Mit dem Kauf der UNIQA-Anteile wird die Novomatic nun mit einer Beteiligung von 39,5 Prozent der größte Casinos-Aktionär.

Der Glücksspielkonzern hat damit die Republik Österreich, die über die Beteiligungsholding ÖBIB 33,24 Prozent hält, übertrumpft. Der Erwerb der Casinos-Anteile muss allerdings noch gesellschaftsrechtlich und kartellrechtlich genehmigt werden.

Die Miteigentümer der Casinos Austria sind über ein Syndikat verbunden und haben gegenseitige Vorkaufsrechte. Wenn einer verkaufen will, haben die anderen das Recht, die Anteile zum gleichen Preis wie der neue Bieter aufzugreifen.

Ob der Novomatic-Einstieg bei den Casinos wettbewerbsrechtlich bedenklich ist oder nicht, hängt u. a. von der Marktabgrenzung, dem Gesellschaftsvertrag, Vorkaufsrechten sowie Syndikatsverträgen ab. "Das wird eine knappe Geschichte, zumal es nicht viele Wettbewerber gibt", sagte Kartellrechtsexperte Martin Stempkowski am Dienstag zur APA. Eine sogenannte Horizontalfusion zweier Wettbewerber sei aus zweierlei Gründen kritisch: Bekommen die beiden Firmen wechselseitige Einflussrechte, könnte das den wettbewerbsrechtlichen Willen des Partners beeinträchtigen. Außerdem könnten die Partner ihr Verhalten abstimmen, was wiederum dem Wettbewerb schaden könnte, gibt der Anwalt zu bedenken.

Noch hat Novomatic seinen Einstieg bei den Casinos nicht bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet, wie es bei der BWB auf APA-Anfrage hieß. Ab einer 25-prozentigen Übernahme muss der Zusammenschluss jedenfalls gemeldet werden, erklärte Kartellrechtsexperte Martin Eckel der APA. Kommen die beiden Unternehmen gemeinsam auf einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent, werde eine marktbeherrschende Stellung vermutet, so der Anwalt: "Da muss man schauen, ob der Wettbewerb stark genug ist, dass das genehmigt werden kann."

(Quelle: salzburg24)

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