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VfGH: Warten auf Entscheidung zur BP-Wahl

Veröffentlicht: 30. Juni 2016 12:17 Uhr
Weniger als eine Woche bleibt den 14 Verfassungsrichtern zu entscheiden, ob die Bundespräsidenten-Stichwahl mit Wahlsieger Alexander Van der Bellen gilt. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger versprach in der öffentlichen Sitzung am Mittwoch, innerhalb der 4-Wochen-Frist bis zum 6. Juli - zwei Tage vor der geplanten Angelobung - über die Anfechtung der FPÖ zu urteilen. Der Fahrplan bis dahin ist offen.
Katharina Köhn

Holzinger kündigte am Mittwoch nach den Plädoyers der Verfahrensparteien an, die Verhandlung nochmals fortzusetzen. Einen Termin für diese neuerliche Sitzung gab es am Donnerstagvormittag noch nicht. Auch worum es da gehen soll, ist unklar. Womöglich teilen die Richter den Parteienvertretern lediglich Beschlüsse mit, andererseits ist es auch möglich, dass bereits ein Urteil verkündet wird.

Anfechtung der BP-Wahl: Verhandlung am Samstag?

Auch bei den Parteienvertretern herrschte am Donnerstag Rätselraten. "Wir hängen etwas in der Luft und sind quasi auf Abruf", sagte Van-der-Bellen-Anwältin Maria Windhager zur APA. "Nachdem die Sitzung derzeit nur unterbrochen ist, muss sie in jedem Fall fortgesetzt werden." Möglich sei, dass die Verhandlung - "theoretisch auch am Samstag" - fortgesetzt wird, noch kurz offene Rechtsfragen erörtert werden und gleich im Anschluss ein Urteil verkündet wird. Einen eigenen Termin für die Verlautbarung hält Windhager für eher unwahrscheinlich.

FPÖ-Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, erklärte auf APA-Anfrage, es gebe nur Gerüchte, wie es weitergeht, "und die will ich nicht transportieren". Das Anwaltsteam des freiheitlichen Wahlverlierers Norbert Hofer wartet ebenfalls auf einen Termin. "Wir stehen jederzeit zur Verfügung, nur der Sonntag wird es wohl nicht werden", sagte Böhmdorfer.

Verfassungsrichter beraten hinter verschlossenen Türen

Derzeit beraten die Verfassungsrichter hinter verschlossenen Türen über die Causa. Als ziemlich wahrscheinlich gilt, dass es eine öffentliche Verkündung gibt, auch Kameras könnten zugelassen sein. Die schriftliche Urteilsbegründung dürfte erst zwei Wochen später vorliegen.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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