Der heute 45-jährige Mann aus Mödling war Ende 2007 verurteilt worden und 712 Tage inhaftiert, bis das OLG 2009 einer Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben hatte. Im zweiten Verfahren war er am 29. Mai 2012 freigesprochen worden.
Die Anwältin hatte die Republik Österreich nach dem rechtskräftigen Freispruch aufgefordert, ein entsprechendes Schmerzensgeld, Verdienstentgang und eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft zu bezahlen. Weil lediglich ein geringer Pauschalbetrag angeboten wurde, habe sie eine Klage gegen die Republik Österreich am Landesgericht Graz eingereicht, so die Anwältin.
Mit erstinstanzlichem Urteil vom 10. April dieses Jahres wurde ihrem Mandaten ein Schmerzensgeld von 55.000 Euro und eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Der Verdienstentgangsanspruch wurde abgewiesen. Dagegen wurde beim OLG Graz berufen. Das Gericht habe am 14. Oktober das erstinstanzliche Urteil abgeändert, so dass dem Mann nun auch der Verdienstentgang bis Ende 2012 - rund 220.000 Euro - zugesprochen wurde, so OLG-Sprecher Thomas Hofmann zur APA. Die Höhe des Verdienstentganges sei allerdings noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch beim OGH wäre noch möglich.
(Quelle: salzburg24)