Diesel-Skandal

VW muss Schadenersatz zahlen

ARCHIV - 08.10.2015, Niedersachsen, Hannover: Ein KFZ-Servicetechniker in einer Autowerkstatt hält die Abdeckung vor einem vom Abgas-Skandal betroffenen Dieselmotor vom Typ EA189. Im Dieselskandal droht VW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage. Nach langem Warten wird in Karlsruhe am 25.05.2020 das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. (Zu dpa «Durchbruch für Zehntausende? - BGH verkündet erstes Diesel-Urteil») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++.
Veröffentlicht: 25. Mai 2020 12:00 Uhr
Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal.

Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

(Quelle: salzburg24)

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