"Es geht hier um eine medizinische Frage", stellte Haller fest - und man würde bei einer Uneinigkeit der Experten in einer solchen Frage wohl üblicherweise nicht Laien zurate ziehen, wenn etwa im Falle einer Operation unterschiedliche Fachmeinungen herrschen würden. Zudem wies der Psychiater darauf hin, dass ein Staatsanwalt die Geschworenen beim heutigen Schlussplädoyer auch dazu aufrief, auf ihr Bauchgefühl zu hören.
Gutachter diagnostizierten Schizophrenität
Vor dem Prozess in Graz gab es drei Gutachten, die Alan R. jeweils eine Schizophrenität diagnostiziert haben, erläuterte Haller. Es sei ihm in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass es vor Gericht schwierig gewesen sei "zu verquicken", was diese psychiatrische Erkrankung denn eigentlich ausmache. So sei die Frage aufgekommen, ob diese Diagnose denn aufgrund des relativ hohen Intelligenzquotienten des Angeklagten überhaupt der Fall sein könne.
Haller kritisiert Ort des Prozesses
Aufgrund der Prognose für Alan R. geht Haller jedenfalls davon aus, dass dieser aufgrund seiner Gefährlichkeit sowie der negativen Prognosen - unabhängig vom Urteil - wohl auf lange Zeit in einer Anstalt untergebracht sein werde. Grundsätzlich würde er zudem kritisieren - in seiner Rolle als Staatsbürger, wie Haller betonte -, dass der Prozess in Graz, dem Ort der Amokfahrt, stattgefunden hat.
(Quelle: salzburg24)