Welt

Zurechnungsfähigkeit für Psychiater Haller eine medizinische Frage

Haller kritisiert unter anderem, dass der Prozess in Graz, dem Ort der Amokfahrt, stattgefunden hat.
Veröffentlicht: 30. September 2016 06:48 Uhr
Der bekannte Psychiater Reinhard Haller hat in einer ersten Stellungnahme zum nicht rechtskräftigen Urteil im Prozess um den Grazer Amokfahrer Alen R. Kritik am Rechtssystem geübt. Der Umstand, dass die Geschworenen zu entscheiden hatten, ob R. zurechnungsfähig war - zwei von drei Psychiatern waren anderer Meinung gewesen - störe ihn, sagte Haller am Donnerstagabend gegenüber der APA.

"Es geht hier um eine medizinische Frage", stellte Haller fest - und man würde bei einer Uneinigkeit der Experten in einer solchen Frage wohl üblicherweise nicht Laien zurate ziehen, wenn etwa im Falle einer Operation unterschiedliche Fachmeinungen herrschen würden. Zudem wies der Psychiater darauf hin, dass ein Staatsanwalt die Geschworenen beim heutigen Schlussplädoyer auch dazu aufrief, auf ihr Bauchgefühl zu hören.

Gutachter diagnostizierten Schizophrenität

Vor dem Prozess in Graz gab es drei Gutachten, die Alan R. jeweils eine Schizophrenität diagnostiziert haben, erläuterte Haller. Es sei ihm in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass es vor Gericht schwierig gewesen sei "zu verquicken", was diese psychiatrische Erkrankung denn eigentlich ausmache. So sei die Frage aufgekommen, ob diese Diagnose denn aufgrund des relativ hohen Intelligenzquotienten des Angeklagten überhaupt der Fall sein könne.

Haller kritisiert Ort des Prozesses

Aufgrund der Prognose für Alan R. geht Haller jedenfalls davon aus, dass dieser aufgrund seiner Gefährlichkeit sowie der negativen Prognosen - unabhängig vom Urteil - wohl auf lange Zeit in einer Anstalt untergebracht sein werde. Grundsätzlich würde er zudem kritisieren - in seiner Rolle als Staatsbürger, wie Haller betonte -, dass der Prozess in Graz, dem Ort der Amokfahrt, stattgefunden hat.

(Quelle: salzburg24)

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