Welt

Zweiter Hypo-Haircut bereits beim Verfassungsgerichtshof

VfGH hob Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 auf
Veröffentlicht: 29. Juli 2015 19:32 Uhr
Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 und damit den ersten Schuldenschnitt der Krisenbank aufgehoben hat, liegt nun bereits der zweite Haircut beim VfGH. Nach einer Klage der deutschen Versicherung Lucura hat das Handelsgericht einen Teil des Bankenabwicklungsgesetzes (BaSAG) beim VfGH angefochten, schrieb der "Standard" am Mittwochabend.

Kippt der VfGH das Abwicklungsgesetz, blieben nur die Varianten Insolvenz oder Abdeckung des Finanzlochs der Hypo-Abbaueinheit Heta durch den Steuerzahler, so die Zeitung. Das VfGH-Verfahren laufe bereits. Am Dienstag hatte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger noch nicht bestätigt, dass der Gerichtshof bereits mit dem zweiten Haircut befasst ist.

Die deutsche Rückversicherung Lucura streitet vor Gericht um 400.000 Euro. Das nunmehr gekippte Sondergesetz aus dem Vorjahr betraf mit 1,6 Mrd. Euro einen vergleichsweise kleinen Teil der Verbindlichkeiten von gut 10 Mrd. Euro, die seit 1. März vom Zahlungsstopp der Heta betroffen sind.

(Quelle: salzburg24)

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