"Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet wegen des Vorwurfs des Fahrens in qualifiziert angetrunkenem Zustand und Verletzung von Verkehrsregeln", sagte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Stefan Haffter. Jeder Unfall mit Trunkenheitsverdacht müsse in der Schweiz als Offizialdelikt verfolgt werden.
Vorausgesetzt, dass es keine einschlägigen Vorstrafen gibt, könnten eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (maximal 3.000 Franken/derzeit 2.460 Euro) oder bis zu sechs Monate Gefängnis per Strafbefehl angeordnet werden. In schweren Fällen wären bei Verurteilung durch ein Gericht gar bis zu drei Jahre Haft möglich.
Ullrich hatte zugegeben, den Unfall mit zwei weiteren Fahrzeugen am vergangenen Montag unter Alkoholeinfluss und bei erhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Eine Atemluftprobe hatte 1,4 Promille ergeben. Das Ergebnis der Blutprobe steht noch aus.
(Quelle: salzburg24)