Finanzskandal

Swap-Prozess: Urteil liegt jetzt in Schriftform vor

Schaden (re.) und Raus wurden im Swap-Prozess verurteilt.
Veröffentlicht: 14. Dezember 2017 09:55 Uhr
Knapp vier Monate nach der Urteilsverkündung im Salzburger Swap-Prozess hat nun Richterin Anna-Sophia Geisselhofer das schriftliche Urteil verfasst. Dieses wird am Donnerstag den Prozessparteien zugestellt, teilte das Landesgericht Salzburg mit.

In erster Instanz sind Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der frühere Landesfinanzreferent Othmar Raus und fünf (Ex-)Beamte verurteilt worden. Alle Beschuldigten außer die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, haben gegen das Urteil vom 28. Juli Berufung wegen Nichtigkeit und der Höhe der Strafe angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bei drei Beschuldigten höhere Strafen gefordert, und zwar bei Schaden, Raus und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus.

Vier Wochen Zeit für Antwort

Alle Beteiligten haben nun vier Wochen Zeit, die Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung schriftlich zu verfassen. Diese Eingaben werden dann der jeweiligen Gegenseite zugestellt, die dann ebenfalls vier Wochen Zeit zu einer Gegenstellungnahme hat. Danach "wandern" die Berufungen gegen die Strafhöhe an das Oberlandesgericht Linz, über die Nichtigkeitsbeschwerden entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH). Beide Fristen können - angesichts des Umfangs des Aktes - auf Auftrag der Prozessparteien von Geisselhofer verlängert werden.

Mega-Schaden durch Finanzskandal

Der Strafprozess beleuchtete einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals mit einem Spekulationsschaden von 350 bis 400 Millionen Euro. Laut WKStA wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, so das Gericht.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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