Leben

Bildungskarenz und Bildungsförderung in Salzburg

Veröffentlicht: 07. März 2024 11:15 Uhr
Immer mehr Menschen in Österreich bilden sich im Rahmen der Bildungskarenz weiter. So kann die Karriere zielgerichtet vorangetrieben werden. Mit der Bildungskarenz steht die Möglichkeit offen, während eines aufrechten Dienstverhältnisses eine Auszeit einzulegen, um eine fundierte Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen, Voraussetzungen, Kursmöglichkeiten während der Bildungskarenz und Bedingungen zur bundeslandspezifischen Bildungsförderung für Salzburgerinnen und Salzburger.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung

Wer wünscht sich nicht berufliche Erfüllung? Ein Großteil der Zeit wird mit Lohnarbeit verbracht, deswegen ist der Wunsch nach Zufriedenheit im beruflichen Alltag selbstverständlich. Wenn die Arbeit als große Last wahrgenommen wird, kann das zu negativen Auswirkungen im Privatleben oder der Gesundheit führen. Um sich persönlich weiterzuentwickeln, kann die berufliche Weiterbildung als wertvolle Chance genutzt werden. Mit einer Auszeit vom Arbeitsalltag und einer zielführenden Bildungsmaßnahme kann der Traumjob greifbarer werden. Während der Bildungskarenz ist es sogar nicht notwendig in Österreich zu bleiben, es kann auch im Ausland gelernt werden. Doch auch auf Seiten der Unternehmen kann die Bildungskarenz punkten, denn qualifizierte Fachkräfte sind besonders in diesen Zeiten wertvoll und gefragt. Unternehmen profitieren so von den neu gewonnenen Kompetenzen der Mitarbeiter:innen. Mit beruflicher Weiterbildung beweisen sie den Mut zur Eigeninitiative, den Willen sich stetig zu verbessern und dass sie lernbereit sind. Qualitäten, die am Arbeitsmarkt sehr relevant sind.

Gesetzliche Bestimmungen und Dauer der Bildungskarenz

Für die Bildungskarenz gibt es keinen Rechtsanspruch. Nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) muss die Bildungskarenz mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden. Im Zuge der Bildungskarenz sollen fachliche Kompetenzen, berufliche Fähigkeiten sowie zielführende Qualifikationen erlernt, außerdem können Schul- oder Hochschulabschluss nachgeholt werden. Diese Möglichkeit kann, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, alle vier Jahre genutzt werden. Freizeitkurse werden in der Regel nicht für die Bildungskarenz akzeptiert, so kann auch kein Weiterbildungsgeld bezogen werden. Das Weiterbildungsgeld wird vom AMS ausbezahlt, die Höhe des Weiterbildungsgeldes richtet sich nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bildungskarenz schützt seine Nutzer:innen nicht vor einer Kündigung, jedoch besteht eine Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung. Mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber muss ebenso die Dauer der Bildungsauszeit von zwei bis zwölf Monaten individuell vereinbart werden. Der beste Zeitpunkt für ein Erstgespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ist drei Monate vor der Bildungskarenz.

Voraussetzung für die Bildungskarenz

Um für eine Bildungskarenz in Frage zu kommen, muss der Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung vorgelegt werden, Anspruch auf Arbeitslosengeld und ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestehen. Das Arbeitsverhältnis war durchgehend und über mindestens sechs Monate. Geringfügig Beschäftigte, Beamt:innen und Selbstständige sind ausgenommen. Die Bildungskarenz ist auch nach der Karenz konsumierbar, allerdings muss die Bildungsauszeit, taggenau nach Ende der Elternkarenz (bzw. dem letzten Bezugstag des Kinderbetreuungsgeldes) starten. Der Leistungsaufwand, den ein Kurs für die Bildungskarenz erfüllen muss, sind 20 Wochenstunden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Personen mit Betreuungspflichten von Kindern (unter 7 Jahren). Für diese Gruppe reicht ein Leistungsausmaß von 16 Wochenstunden, wenn keine Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Mehr zu den Voraussetzungen kann bei der Comeniusakademie nachgelesen werden.

Förderung mit dem Salzburger Bildungsscheck

Das Land Salzburg zielt mit der Förderaktion Bildungsscheck auf eine qualifizierte Verbesserung der Fähigkeiten im Rahmen einer Weiterbildung ab. Das spricht vor allem Arbeitnehmer:innen an, die mit der gewählten Bildungsmaßnahme maßgeblich ihre Qualifikationen in Berufsfeld verbessern oder eine berufliche Umschulung anstreben. Berufliche Aus- und Weiterbildungen werden dann gefördert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der oder die Antragssteller:in muss zum Ausbildungsbeginn in Salzburg gemeldet sein. Förderbar sind Arbeitnehmer:innen, Arbeitssuchende, Lehrlinge, freie Dienstnehmer:innen, Geringfügig Beschäftigte, Bezieherinnen von Weiterbildungsgeld, Sozialunterstützungsbezieher:innen und selbstständig Erwerbstätige. Der Bildungsträger muss ein Qualitätszertifikat (Ö-Cert) vorweisen können. Im Prinzip werden 50 % der Kurskosten vom Land Salzburg gefördert, grundsätzlich sind das 1.100 €. Allerdings gibt es für einige Personengruppe Ausnahmeregelungen, z.B für Teilnehmende an einem Vorbereitungskurs zur Meister- oder Werkmeisterprüfung entspricht die Förderhöhe maximal 2.000 € oder für Personen über 50 Jahre, die mit maximal 1.400 € gefördert werden. Antrage auf den Salzburger Bildungsscheck können online innerhalb von drei Monaten nach dem Ausbildungsabschluss bzw. nach der erfolgreichen Kursprüfung eingebracht werden. Auf die Gewährung der Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Diese Personengruppen sind von der Förderung ausgenommen.

Beratungsstellen und Informationen

(Quelle: salzburg24)

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