ABD0037_20191107 - DRESDEN - DEUTSCHLAND: 07.11.2019, Sachsen, Dresden: Ein Flug der Lufthansa wird während eines Streiks der Flugbegleiter auf einer Anzeigetafel auf dem Flughafen Dresden International als gestrichen ausgewiesen. Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo streikt bei der Lufthansa. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. - FOTO: APA/dpa-Zentralbild/Robert Michael
Das höchste EU-Gericht hat die Entschädigungsrechte von Verbrauchern bei der Annullierung von Teilflügen gestärkt. Bei einer mehrteiligen Flugverbindung könnten Passagiere ihren Anspruch auf Ausgleich auch dann vor dem Gericht des Abflugorts geltend machen, wenn der gecancelte Teilflug nicht aus oder in dieses Land ging, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH.
Hintergrund ist ein Fall, bei dem zwei Personen eine Verbindung mit drei Teilflügen von Hamburg über London und Madrid nach San Sebastian gebucht hatten.
Die Flüge wurden von zwei Airlines (British Airways und Iberia) durchgeführt, es lag jedoch eine einheitliche Buchung vor. Der Flug von Madrid nach San Sebastian wurde ohne die Fluggäste rechtzeitig zu informieren annulliert. Deshalb klagte das Unternehmen Flightright im Namen der Passagiere vor dem Amtsgericht Hamburg auf Ausgleichszahlungen. Das Hamburger Gericht zweifelte jedoch an seiner Zuständigkeit, da Abflug- und Ankunftsort außerhalb seiner Zuständigkeit lagen.
(Quelle: salzburg24)
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