Veröffentlicht: 22. Juni 2018 13:29 Uhr
Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, müssen künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Bei besonders erschwerenden Umständen droht sogar einwöchige Haft. Kann das Gaffer wirklich abhalten? Stimmt ab im Meinungscheck!
Mit der Novelle wird die Exekutive ermächtigt, unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre von Unfallopfern unzumutbar beeinträchtigen. Geld- bzw. Haftstrafen drohen den “Gaffern” allerdings erst, wenn sie sich trotz Abmahnung nicht an Anordnungen der Polizei halten. Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
(APA)
(Quelle: salzburg24)