Die 15-Jährige muss zudem eine Psychotherapie absolvieren. In der ersten Verhandlung war die Jugendliche ferngeblieben. Die beiden Jugendlichen haben einander im realen Leben nie kennengelernt. Der Bursche sei von dem ihm unbekannten Mädchen eines Tages einfach über Facebook angeschrieben, als "süß" befunden und um ein Treffen gebeten worden. Als er nicht darauf einging, habe sie sein Profil "in Schwulen-Börsen reingestellt" und vorgegeben, er wäre an sexuellen Kontakten orientiert, erzählte der 15-Jährige in der ersten Verhandlung Richterin Michaela Röggla-Weiss. 50 entsprechende Anfragen habe er daraufhin bekommen.
Fahrlässigerweise hatte der junge Mann in seinem Facebook-Profil seine Nummer angegeben, daraufhin hagelte es ununterbrochen Anrufe. Als er die lästige Anruferin blockierte, habe das Mädchen ihr Handy gewechselt und bedränge ihn seither "anonym". Zehn bis 15 SMS erhielt der Schüler seither täglich. Das Mädchen entschuldigte nun sein Verbleiben bei der ersten Verhandlung mit einer Krankenbestätigung und zeigte sich reumütig geständig. Bei einem erneuten Fernbleiben wäre die Jugendliche mit polizeilicher Zwangsgewalt vorgeführt worden.
(Quelle: salzburg24)