Seit Mai

21.600 Schüler pro Tag nach Schulöffnung daheim

++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema Heimunterricht / E-Learning. Im Bild: Eine Schülerin beim Heimunterricht aufgenommen am Samstag, 14. März 2020, im elterlichen Wohnzimmer, da die Schulen in Österreich aufgrund der Coronaviruskrise geschlossen werden.
Veröffentlicht: 31. Juli 2020 08:13 Uhr
Durchschnittlich rund 21.600 Schüler pro Tag sind nach der Schulöffnung im Mai entweder aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder aus psychischen Gründen nicht in die Schule gegangen. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

Betrachtet wurde dabei der Zeitraum zwischen 4. Mai und 12. Juni. Zum ersten Zeitpunkt waren nach den Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie nur die Abschlussklassen wieder in die Klassen zurückgekehrt, zum zweiten Zeitpunkt auch schon alle anderen Schüler.

Zwei Gründe gelten als Entschuldigung

Dabei gab es zwei Entschuldigungsgründe: Der erste betraf jene Schüler, die "zwar keiner Risikogruppe angehören, sich aber aufgrund der aktuellen Situation psychisch nicht in der Lage sehen, dem Unterricht beizuwohnen". Von diesem machten im Schnitt pro Tag rund 15.000 Schüler Gebrauch, das entspricht einem Anteil von 1,6 Prozent. Am höchsten war dieser in Wien mit vier Prozent (8.300 Schüler), alle anderen Länder lagen unter dem Österreich-Schnitt.

Der zweite Entschuldigungsgrund galt für jene Kinder und Jugendliche, die selbst einer Risikogruppe angehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe im gleichen Haushalt leben. Diesen nutzten 6.600 Kinder bzw. ein Anteil von 0,7 Prozent. Auch hier verzeichnete Wien mit 1,7 Prozent den höchsten Anteil (3.400 Schüler), knapp über dem Österreich-Schnitt lag sonst nur Niederösterreich (0,8 Prozent bzw. 1.400 Schüler).

Schüler brauchten Attest für Fernbleiben

Der Unterschied zwischen den beiden Entschuldigungsgründen: Wer aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe daheimblieb, musste ein Attest oder eine behördliche Quarantäneanordnung vorliegen und erhielt auf Antrag weiter Distance Learning. Wer sich psychisch nicht in der Lage sah, am Unterricht teilzunehmen, brauchte dafür keine Bestätigung. Allerdings musste in diesem Fall der Lernstoff selbstständig nachgeholt werden, eine Begleitung im Distance Learning war nicht vorgesehen.

(Quelle: apa)

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