Coronavirus

400m2-Regelung: Firmen könnten klagen

Am heutigen Dienstag sperren zahlreiche Handelsgeschäfte nach einem einmonatigen "Shutdown" wieder auf. Es gilt Masken- und Abstandspflicht, bei großem Andrang kann es zu Blockabfertigungen kommen.
Veröffentlicht: 15. April 2020 17:17 Uhr
Beim Verfassungsgerichtshof gehen immer mehr Beschwerden über die COVID-19-Maßnahmengesetze bzw. die dazugehörigen Verordnungen ein. Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern durften am Dienstag aufsperren, größere nicht. Betroffene Firmen könnten auf Schadenersatz klagen.

"Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Unterscheidung sowie insbesondere das Verbot der Zonierung bildet einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte der Erwerbsfreiheit und der Gleichbehandlung", sagte Rechtsanwalt Andreas Schütz von Taylor Wessing am Mittwoch zur APA. Der Anwalt vertritt einige Firmen im Handel, die diesbezüglich schon nachgefragt hätten. Namen nannte er nicht.

Geschäft darf nicht verkleinert werden

Laut Verordnung der Regierung dürfen größere Handelsbetriebe ihr Geschäft nicht so verkleinern, dass der Laden unter 400 m2 hat. Dieses "Zonierungsverbot" hält der Jurist für eine Benachteiligung. "Die Verlängerung des Betretungsverbotes für Betriebsstätten mit einer Verkaufsfläche von über 400 m2 vergrößert die wirtschaftlichen Schäden für die Betroffenen enorm. In diesem Zusammenhang sind auch Schadenersatzansprüche im Wege der Amtshaftung denkbar."

Kritik: Sachliche Rechtfertigung fraglich

Auch der ehemalige Staatsanwalt Georg Krakow hält die aktuelle Regelung für problematisch, zumal aus gesundheitspolitischer Sicht eine sachliche Rechtfertigung fraglich sei. "Wenn jetzt jemand ungleich behandelt wird, dann kann er sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, zunächst wird womöglich ein Bescheid ergehen, den er dann bekämpfen kann und kann dort, wenn er recht bekommt und bei den Ersten ist, auch einen Schadenersatzanspruch erlangen", sagte Krakow am Mittwoch im Ö1-Journal des ORF-Radio.

Corona-Regelung: Klage laut Lugner "sinnlos"

Rechtsanwalt Markus Kajaba sieht das anders. Er kann sich zwar durchaus vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz kippt, dass Händler tatsächlich Schadenersatz bekommen, hält er allerdings für unwahrscheinlich.

Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der bei seinem Kampf um eine Sonntagsöffnung schon Erfahrung mit den Verfassungsrichtern gemacht hat, sieht wenig Hoffnung. "Es bringt nichts, wenn man bei Verfassungsgerichtshof eine Klage einbringt, die nächste Session ist im Juni und ab 1. Mai dürfen wir eh schon aufsperren, also es ist sinnlos."

(Quelle: apa)

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