VKI deckt auf

Acht Klauseln von Amazon Prime gesetzeswidrig

Veröffentlicht: 20. Februar 2024 09:20 Uhr
Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht: Zahlreiche Vertragsbestimmungen von Amazon Prime wurden vom VKI als gesetzeswidrig enthüllt.
SALZBURG24 (AG)

Der Onlineversandhändler Amazon hat Anpassungsbedarf bei den Vertragsbestimmungen seines Mitgliedsprogramms Amazon Prime. Zu dieser Einschätzung kommt das Handelsgericht Wien (HG Wien) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Acht Klauseln der Vertragsbestimmungen von „Amazon Prime“, die vom VKI (Verein für Konsumenteninformation) und dem Handelsgericht Wien als gesetzwidrig eingestuft. Es handelt sich dabei um Bestimmungen des Abonnementdienstes von Amazon, etwa zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht.

VKI kritisiert Labyrinth auf Prime-Hilfeseite

Eine der beanstandeten Klauseln sollte Verbraucher zu den aktuellen Mitgliedsgebühren führen, führte jedoch nicht direkt zu den Informationen, sondern auf eine allgemeine Kundenservice-Seite. Das Gericht stellte dazu klar, dass man von Verbraucher:innen nicht erwarten könne, dass sie für den Abschluss des Amazon-Prime-Mitgliedsprogramms die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite durchsuchen, um zu den Informationen über die verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten zu gelangen.

Unklare Widerrufsbestimmungen bei Amazon Prime

Eine weitere Klausel betraf die Modalitäten für den Widerruf des Vertrags. Die Rücktrittserklärung ist gesetzlich jedoch an keine bestimmte Form gebunden, wodurch Verbraucher:innen der unrichtige Eindruck vermittelt wurde, dass die Art der Widerrufserklärung nicht frei gewählt, sondern nur auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise erklärt werden kann. Das Gericht stellte fest, dass dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und erklärte die Klausel ebenfalls für gesetzwidrig.

 

„Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, kommentiert Dr. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI das Urteil. „Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren.“

Kritik an Kündigungsrichtlinien von Prime

Schon Anfang Februar hatte es seitens des VKI Rüge gegen den Streamingdienst von Amazon „Prime Video“ gegeben. Der Dienst stellte seine Kundschaft ab 5. Februar vor die Alternative, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei zu streamen. Rechtliche Schritte gegen diese Vorgangsweise seien noch in Prüfung, heißt es in einer Aussendung des VKI. Im Vorjahr musste der Abo-Dienst von Amazon zudem seine Kündigungsrichtlinien lockern, nachdem Verbraucherschützer auf EU-Ebene diese wegen ihrer Komplexitär kritisiert hatten.

Was ist Amazon Prime?

Ursprünglich als Premium-Versanddienst gestartet, zielte Amazon Prime darauf ab, Kunden durch ein Jahresabonnement unbegrenzten, kostenlosen Zwei-Tage-Versand für Millionen von Artikeln zu bieten. Im Laufe der Jahre hat Amazon Prime seine Palette an Vorteilen deutlich erweitert. So gibt es mittlerweile auch ein breites Unterhaltungsprogramm. Dazu gehören Prime Video, eine Streaming-Plattform mit einer großen Auswahl an Filmen, Serien und Originalinhalten, sowie Prime Music für das Streaming von Millionen von Songs ohne Werbeunterbrechungen.

(Quelle: salzburg24)

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