Mehrere Klauseln im Fokus

Geschäftsbedingungen von Amazon Prime am Pranger

Veröffentlicht: 18. Februar 2025 08:35 Uhr
Der VKI feiert einen Erfolg gegen Amazon: Mehrere unzulässige Klauseln wurden beim OGH geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Oberlandesgericht Wien einen Erfolg gegen Amazon erzielt. Insgesamt wurde gegen acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht des kostenpflichtigen Mitgliedsprogrammes "Amazon Prime" erfolgreich geklagt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln bei Amazon Prime

Eine der vom Oberlandesgericht als unzulässig beurteilten Klauseln enthielt eine Regelung zum Widerrufsrecht. Sie sah vor, dass Kundinnen und Kunden, die Mitgliedschaftseinstellungen ändern, sich an den Kundenservice wenden oder das Muster-Widerrufsformular verwenden müssen. Das widerspreche der im Fernabsatz und Versandhandel bestehenden Regelung. Von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zurückzutreten ist demnach an keine bestimmte Form gebunden. "Ein solcher Rücktritt ist folglich auch mündlich oder in einem formlosen E-Mail möglich", so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Anzeige für den Anbieter Pinpoll über den Consent-Anbieter verweigert

Eine weitere unzulässige Klausel bezog sich auf die Mitgliedsgebühr, die intransparent sei. So herrsche Unklarheit, welche Höhe der Gebühr aktuell zur Anwendung gelangt. "Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können", so die Konsumentenschützer.

(Quelle: apa)

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